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Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Christine Tenbrink „Individuelles Fitness- und Gesundheitstraining“ (Stand: September 2022)

(1) Leistungsumfang

(1.1) Im Leistungsumfang enthalten sind:

Personaltraining: ein 60-minütiges Training (je Einheit) inkl. einer Anamnese zu Beginn der Zusammenarbeit und ein nach Absprache auf die Bedürfnisse des Klienten zugeschnittenes Trainingskonzept.

Seniorentraining: ein 45-minütiges Training (je Einheit) inkl. einer Anamnese zu Beginn der Zusammenarbeit und ein nach Absprache auf die Bedürfnisse des Klienten zugeschnittenes Trainingskonzept. Als Senior:in gilt man ab 65 Jahren.

Nachsorge: ein 30-minütiges Training (je Einheit) inkl. einer Anamnese zu Beginn der Zusammenarbeit und ein nach Absprache auf die Bedürfnisse des Klienten zugeschnittenes Trainingskonzept. Wichtig: Das Nachsorgetraining ist kein Ersatz für eine Physiotherapie oder Rehamaßnahme und ersetzt auch keinen Arzttermin. Wichtig ist hier die vorherige Rücksprache mit einem Facharzt. Auf Wunsch kann Christine Tenbrink mit der Physiotherapie oder dem Arzt Rücksprache halten.

Gruppentraining: ein 60-minütiges Training (je Einheit) inkl. einer Anamnese zu Beginn der Zusammenarbeit und ein nach Absprache auf die Bedürfnisse der Gruppe/Mannschaft zugeschnittenes Trainingskonzept, welches nach Bedarf und Situation variieren kann.

Bei den jeweiligen Probetrainings sind ein 60/45/30-minütiges Training/Gespräch inkl. einer Anamnese im Leistungsumfang enthalten.

(1.2) Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Klient sportgesund ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Klient unaufgefordert mitteilen. Der Klient versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Training zu besitzen. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Klienten unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

(2) Zahlungsbedingungen

(2.1) Der Klient überweist das Entgelt für das gebuchte Training bzw. Paket innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf folgendes Konto:

Hamburger Sparkasse
Christine Tenbrink
IBAN: DE62 2005 0550 1502 6895 48
BIC: HASPDEXXX

(2.2) Wünscht der Klient eine monatliche Bezahlung, so ist das jeweilige Entgelt für die monatlich angesammelten Trainingseinheiten zum Ende jeden Monats auf das oben genannte Konto zu überweisen.

(2.3) 10er Karten sind in der Regel 6 Monate gültig und im Voraus zu bezahlen. Auf Wunsch, kann die Zahlung in zwei Raten aufgeteilt werden.
Die Rechnung wird jedoch über 10 Stunden ausgestellt.

(3) Verhinderung und Ausfall

(3.1) Eine Trainingseinheit kann bis 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten kostenlos verlegt oder abgesagt werden, wenn innerhalb einer Woche ein Ersatztermin gefunden wird. Wird die Trainingseinheit zu spät abgesagt (weniger als 24 Stunden), wird für die ausgefallene Stunde 100 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.

 (4) Haftung

(4.1) Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Christine Tenbrink übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind.

(4.2) Christine Tenbrink haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit dem Eingehen des Vertrages verfolgten Zwecks.

(5) Übertragbarkeit

Die hier vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.

(6) Kündigung

(6.1) Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(6.2) Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für alle von dem Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Trainingseinheiten.

(7) Schlussbestimmungen

(7.1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(7.2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, wird als Gerichtsstand die Stadt Hamburg vereinbart.

Christine Tenbrink

Individuelles Fitness- und Gesundheitstraining

info@christine-tenbrink.de
Mobil: +49 (0) 151 107 212 11

Anberg 6  |  20459 Hamburg
https://christine-tenbrink.de